Unser Service für Sie:
Des Weiteren unterstützen wir Sie bei der Einführung eines QM-System und führen für Sie Qualitätsüberwachung incl. Sicht-, Oberflächenrissprüfung und Volumenprüfungen (UT) durch.
Wir bieten Ihnen dies als Second & Third Party Inspection an.
Audits:
Vor einem Lieferantenaudit oder einer Zulassung führen wir, als unabhängige Stelle, eine Überprüfung Ihrer Prozesse, von der Administration bis hin zur Montage vor Ort durch um anVersteckend mit Ihnen die evtl. festgestellten Probleme zu besprechen.
AnVersteckend werden gemeinsam Lösungsansätze erstellt und umgesetzt.
Externe
Wir führen Lieferantenaudits, wahlweise nach Ihren, gesetzlichen und/oder normativen Vorgaben, durch, um sicherzustellen, dass Ihre Erwartungen an den Lieferanten erfüllt werden.
DIN EN 1090:
Im Zuge der Harmonisierung von europäischen Regelungen entstand die Bauproduktenrichtlinie.
Diese wurde am 09.03.2011 in die Bauproduktenverordnung überführt.
Die Bauproduktenverordnung und die damit verbundene DIN EN 1090 sind in Deutschland seit dem 01.07.2013 gesetzlich verankert.
Allgemein gilt:
Jeder der ein Bauprodukt herstellt oder in Verkehr bringt, dass einem geregelten Bereich unterliegt, ist dazu verpflichtet eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung zu erstellen. Hierfür sind entsprechende Dokumete und Zeugnisse vorzuhalten.
Alles neu?
Nein, die meisten Anforderungen bestanden bereits unter der Vorgängernorm DIN 18800-7 bzw. DINV 4113.
Jedoch hat man sich vorher auf die fachlichen Ausführungsvorgaben konzentriert.
Mit der DIN EN 1090 wird das Hauptaugenmerk auf die werkseigene Produktionskontrolle WPK gelegt.
Auch für Sie erforderlich?
Was müssen Sie beachten?
In der DIN EN 1090 sind Vorgaben für die Ausführung, Prüfung und Dokumentation festgelegt.
Ein Blick in die Norm verrät, dass die Regelungen sowohl für die Ausführung von kleinen als auch für großen Bauprodukten heranzuziehen sind.
Kompliziert und aufwendig? Ja und Nein.
Abhängig vom Bauprodukt und der jeweiligen Ausführungsklasse ist ein unterschiedlicherDokumentations– und Prüfaufwand erforderlich.
Wir helfen Ihnen diesen so gering wie möglich zu halten.
Mit einem auf Ihre Bedürfnisse angepassten Qualitätssicherungshandbuch, in dem alle geforderten Regelungen und Prozessbeschreibungen enthalten sind, bereiten wir Sie auf die Zertifizierung vor.
Wir erklären Ihnen die Normen und gesetzlichen Vorgaben.
Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter und begleiten Sie auf Wunsch durch das Audit.
Das Ziel!
Sie erhalten die Zulassung und sind in der Lage die entsprechenden Vorgaben der Norm einzuhalten und umzusetzen.
Auch nach der Zertifizierung stehen wir Ihnen beratend zur Seite und helfen Ihnen bei der Umsetzung der ersten Aufträge.
Wir beraten Sie!
Zulassungen – Fachgerecht nach aktuellen Normen:
z.B. nach der DIN EN 1090
Für alle Bauteile die nach dem Eurocode gerechnet werden (für neue Bauteile seit 07/2012 Pflicht) wird eine Fertigung nach DIN EN 1090 verlangt.
Mit Einführung der Norm EN 1090 Teil 1 bis 3, welche den bauaufsichtlichen Bereich im Metallbau regelt und die alte DIN 18800-7 sowie die DINV 4113-3 abgelöst hat, kommen auf viele Handwerksbetriebe große Veränderungen zu. Seit Juli 2014 müssen alle Betriebe, die im bauaufsichtlich geregelten Bereich tätig sind, die Anforderungen der DIN EN 1090 erfüllen.
Die damit verbundenen Kosten und der zeitliche Aufwand zur Einführung und Aufrechterhaltung können für ein Unternehmen nicht unerheblich sein.
In den neuen Regelungen wird die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems z.B. nach ISO 9001 und/oder ISO 3834 gefordert. Eine Zertifizierung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Um ein solches System in ein Unternehmen einzuführen bedarf es Erfahrung und fachmännische Unterstützung.
Welche Voraussetzungen umfasst die neue EN 1090?
Alle Betriebe, die im bauaufsichtlich geregelten Bereich tätig sind müssen eine Zertifizierung nach EN 1090 nachweisen und ihre Bauprodukte mit einer Leistungsderklärung und einem CE-Kennzeichen versehen.
Hierfür sind z.B. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
– Ein installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. mit einem QM-Handbuch
– Regelung der werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
– Einen Leiter der werkseigene Produktionskontrolle
– Eine Schweißaufsicht nach ISO 14731 (ab Ausführungsklasse EXC2 vorgeschrieben)
– Schweißanweisungen nach ISO 15609ff
– Geprüfte Schweißer z.B. nach ISO 9606-1 (Bau- und Edelstähle)) und/oder nach ISO 9606-2 (Aluminiumwerkstoffe)
– Geprüfte Bediener (Roboter, UP-Anlagen, Bolzenschweißen etc.) nach ISO 14732
– Betonstahlschweißer nach ISO 17660-1 /-2
– Qualifizierte Schweißverfahren nach ISO 15610 bis ISO 15614ff, ISO 17660-1/-2 oder ISO 14555
– Qualifiziertes Prüfpersonal nach ISO 9712
Ein Teil dieser Voraussetzungen kann durch eine Untervergabe an einen externen Dienstleister erbracht werden.
Überwachungen:
Durch unsere qualifizierten und zertifizierten Mitarbeiter stellen wir eine Ihren Wünschen und Anforderungen angepasste Überwachung sicher.
Wir unterstützen Sie mit einer temporären oder projektbezogenen Schweiß- bzw. Prüfaufsicht egal ob Bauaufsichtlich, Druckgeräte, Bahn- oder Wehrtechnik.
Wir haben immer den passenden Mitarbeiter für Ihre Anforderungen.
Sprechen Sie uns an.